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Gefährlichen Abfall entsorgen in Neumünster & Umgebung

Das Haus wurde von Asbest befreit, das alte Holz herausgerissen und alles neu angestrichen. Nun stellt sich die Frage, wohin mit dem Abfall? Gerade bei Abriss- und Renovierungsarbeiten fällt oft gefährlicher Abfall an, der zwingend gesetzeskonform und umweltverträglich entsorgt werden muss.

Was vielen nicht bewusst ist: Elektroschrott ist per se ein gefährlicher Abfall, obwohl man nicht intuitiv an eine gefährliche Substanz denkt. Diese Art von Schrott enthält Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung nachweislich die Gesundheit und Umwelt gefährden.

Die Behrendt Rohstoffverwertung GmbH beseitigt gefährliche Abfälle nach den sichersten Entsorgungswegen und- verfahren und bietet Ihnen eine umweltfreundliche wie professionelle Entsorgungslösung. Auf diese Weise gewährleisten wir eine zuverlässige und umweltschonende Beseitigung der schädlichen Stoffe.

Planen Sie aktuell ein Abriss- bzw. Abbruchprojekt oder verfügen über gefährlichen Abfall, so sind wir Ihr persönlicher Ansprechpartner im Großraum Neumünster und Umgebung.

Unsere Vorteile: Geschultes Fachpersonal, zertifizierte und gesetzeskonforme Entsorgungstechniken und die persönliche sowie individuelle Beratung unserer kompetenten Ansprechpartner.

Gefährliche Abfälle: Das gilt es zu beachten

Die Bezeichnung gefährlicher Abfall meint verschiedene Abfallarten oder auch Sonderabfall, ohne dass eine einheitliche rechtliche Definition besteht. Die Bestimmung, ob es sich beim vorliegenden Abfall um gefährlichen Abfall handelt, ist eine zentrale Aufgabe und Kompetenz der regionalen Abfallwirtschaft.

Sobald eine gewisse Gefährlichkeit hinsichtlich des angefallenen Abfalls diagnostiziert wird, hat diese unmittelbare Auswirkungen auf die Nachweisführung und Behandlung des entsprechenden Abfalls. Als Grundlage für die Einstufung dient die deutsche Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die aus dem Europäischem Abfallverzeichnis abgeleitet wurde.

Als gefährlich gelten Abfälle, wenn sie besonders gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, brennbar oder explosiv sind. Abhängig von der Abfallart sind unterschiedliche Entsorgungsverfahren und/oder besondere Regelungen bzw. Rechtsvorschriften zu beachten.

Bitte beachten Sie: Es ist zwingend erforderlich, gefährliche Abfälle gesetzeskonform zu entsorgen. Bei einem widerrechtlichen Umgang wird dies als eine Straftat gegen die Umwelt eingestuft. Dies kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Die Behrendt Rohstoffverwertung Gmbh kennt sich umfassend mit den nationalen Bestimmungen aus und steht Ihnen mit Rat und Tat beim Umgang mit dem elektronischen Nachweisverfahren sowie den behördlichen Dokumenten zur Seite.

Was gilt als gefährlicher Abfall?

Nicht jeder Abfall, der beispielsweise bei Renovierungsarbeiten anfällt, ist auch gleich gefährlicher Abfall. Die nachfolgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick, was gesetzlich als gefährlicher Abfall definiert ist und was nicht.

Gefährlicher Abfall:

Altöl
Altholz der Kategorie A4
Asbest
Batterien
Chemikalien
Farben
Pflanzenschutzmittel
Lacke
Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten
quecksilberhaltige Abfälle

Kein gefährlicher Abfall:

X Ausgetrocknete Farb- und Lackgebinde
X einfache Glühbirnen
X Kitt
X leere Farb- und Lackgebinde
X Leime
X Mörtel
X Styropor als Bestandteil einer Verkaufsverpackung

Gefährliche Abfälle entsorgen in Neumünster: Unsere Vorteile

Die fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung von gefährlichem Abfall ist erforderlich, um die Umwelt zu schonen. Die Behrendt Rohstoffverwertung GmbH liefert Ihnen die komplette Entsorgungs-Lösung:

  • Persönliche und kompetente Beratung
  • Zuverlässige Einhaltung der behördlichen Bestimmung
  • Zertifizierte und umweltschonende Entsorgung

Geben Sie Ihre gefährlichen Abfälle in Neumünster und Umgebung zu Behrendt – wir kümmern uns um den Rest. Unsere weiteren Einsatzorte für Sie sind unter anderem:

  • Plön
  • Bad Segeberg
  • Aukrug
  • Bad Bramstedt
  • Bordesholm
  • Nortorf
  • sowie alle weiteren Orte in diesem Umkreis

Sie haben Fragen zur Einstufung der Gefährlichkeit Ihres Abfalls oder zu den anfallenden Kosten? Dann rufen Sie direkt an unter der Telefonnummer 04321- 984980. Unsere beiden Standorte sowie die Öffnungszeiten finden Sie hier.